Sonja Sagmeister ist eine österreichische Journalistin, die über viele Jahre für den ORF gearbeitet hat. Sie wurde vor allem durch ihre Berichte über wirtschaftliche und internationale Themen bekannt. Ihre Arbeit führte sie sowohl in österreichische Nachrichtenredaktionen als auch ins Ausland.
Sagmeister war langjährige EU- und NATO-Korrespondentin in Brüssel. Außerdem arbeitete sie in der Wirtschaftsredaktion der „Zeit im Bild“ und berichtete über wirtschaftliche Entscheidungen, politische Entwicklungen und europäische Fragen. Frühere Berichte nennen auch journalistische Einsätze während der griechischen Finanzkrise und ihre Tätigkeit als Moderatorin beziehungsweise Fragestellerin bei der ORF-„Pressestunde“.
Die Suchanfrage „Sonja Sagmeister ORF“ ist deshalb nicht nur mit einem Arbeitsstreit verbunden. Bevor der Konflikt öffentlich wurde, hatte sie bereits eine lange journalistische Laufbahn mit Erfahrungen in unterschiedlichen Ländern und Redaktionen aufgebaut.
Weshalb Sonja Sagmeister bekannt wurde
Einem breiten österreichischen Publikum wurde Sonja Sagmeister durch ihre Fernsehbeiträge bekannt. Als Wirtschaftsjournalistin musste sie schwierige Themen so erklären, dass Zuschauer ihre Bedeutung für den Alltag verstehen konnten.
Wirtschaftspolitische Entscheidungen betreffen beispielsweise Arbeitsplätze, Preise, Steuern, Unternehmen und staatliche Ausgaben. Eine Journalistin in diesem Bereich muss offizielle Aussagen überprüfen, unterschiedliche Positionen berücksichtigen und kritische Nachfragen stellen.
Genau diese Frage nach kritischen Nachfragen wurde später zum Kern des Streits zwischen Sagmeister und dem ORF. Aus einer Auseinandersetzung über ein Ministerinterview entwickelte sich ein langjähriger Konflikt, der schließlich Redaktionen, Gerichte, Medienverbände und die österreichische Politik beschäftigte.
Die Karriere von Sonja Sagmeister beim ORF
Arbeit in der ORF-Wirtschaftsredaktion
Sonja Sagmeister war für die Wirtschaftsredaktion der ORF-Nachrichtensendung „Zeit im Bild“ tätig. Dort beschäftigte sie sich mit Themen wie Arbeitsmarkt, Wirtschaftsleistung, staatlichem Budget, Unternehmen und europäischen Entscheidungen.
Die Arbeit in einer solchen Redaktion verlangt mehr als das Vorlesen von Zahlen. Wirtschaftliche Entwicklungen müssen eingeordnet werden. Zuschauer wollen wissen, weshalb Preise steigen, warum Unternehmen Stellen abbauen oder welche Folgen eine politische Entscheidung für Beschäftigte und Verbraucher hat.
Sagmeister wurde zudem für internationale Berichte eingesetzt. Quellen beschreiben sie als langjährige EU- und NATO-Korrespondentin in Brüssel. Eine ORF-Korrespondentin Cornelia Primosch trat ab Januar 2010 ihre Nachfolge im Brüsseler Korrespondentenbüro an, was Sagmeisters frühere Tätigkeit an diesem Standort zusätzlich bestätigt.
Tätigkeit als Korrespondentin in Brüssel
Brüssel ist einer der wichtigsten Standorte für europäische Politik. Dort befinden sich zentrale Einrichtungen der Europäischen Union und der NATO. Entscheidungen aus Brüssel können direkte Folgen für Österreich haben.
Eine Korrespondentin muss Sitzungen beobachten, Pressekonferenzen besuchen, Interviews führen und politische Dokumente auswerten. Oft müssen komplizierte Vorgänge innerhalb kurzer Zeit in einen verständlichen Fernsehbeitrag verwandelt werden.
Sonja Sagmeister sammelte dadurch Erfahrungen mit internationalen Institutionen und politischen Verhandlungen. Diese Erfahrungen nannte sie später auch im Zusammenhang mit ihrer Bewerbung für die Leitung des ORF. In der Vorstellung ihrer Kandidatur wurde auf ihre Arbeit als EU- und NATO-Korrespondentin sowie auf zahlreiche internationale Einsätze verwiesen.
Bedeutung ihrer journalistischen Erfahrung
Eine lange Berufserfahrung schützt eine Journalistin nicht automatisch vor Konflikten innerhalb einer Redaktion. Gerade erfahrene Mitarbeiter können widersprechen, wenn sie glauben, dass journalistische Grundsätze verletzt werden.
Der spätere Fall zeigt, dass unterschiedliche Vorstellungen über redaktionelle Arbeit große Folgen haben können. Sagmeister vertrat die Ansicht, Journalistinnen müssten frei entscheiden können, welche Fragen bei einem Interview wichtig sind. Der ORF bestritt dagegen, dass ihre journalistische Unabhängigkeit unzulässig eingeschränkt worden sei.
Diese unterschiedlichen Sichtweisen wurden nicht nur öffentlich diskutiert. Sie waren auch Gegenstand verschiedener Verfahren, bei denen jeweils unterschiedliche rechtliche Fragen geprüft wurden.
Warum kam es zum Streit zwischen Sagmeister und dem ORF?
Das Interview mit Martin Kocher
Der entscheidende Auslöser war ein Interview mit dem damaligen Wirtschaftsminister Martin Kocher im Oktober 2022. Sonja Sagmeister sollte das Gespräch für den ORF führen.
Nach Sagmeisters Darstellung war ein bestimmter Themenbereich bereits vor dem Interview zwischen dem Umfeld des Ministers und einer ORF-Vorgesetzten vereinbart worden. Sie empfand dies als problematisch, weil eine Redaktion ihrer Ansicht nach selbst bestimmen muss, welche Fragen für die Öffentlichkeit wichtig sind.
Sagmeister erklärte später, sie habe sich gegen ein von außen beeinflusstes oder inhaltlich vorgegebenes Interview gewehrt. Der ORF stellte die Vorgänge anders dar und bestritt eine rechtswidrige Einschränkung ihrer journalistischen Arbeit.
Was während des Interviews geschah
Für die Bewertung des Falls ist wichtig, dass Sagmeister während des Gesprächs offenbar auch zusätzliche Fragen stellen konnte. Der daraus entstandene Beitrag wurde anschließend ausgestrahlt.
Dieser Punkt spielte in einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine wichtige Rolle. Das Gericht sah keine ausreichenden Belege dafür, dass Sagmeisters Unabhängigkeit bei der Gestaltung des ausgestrahlten Beitrags im Sinne des ORF-Gesetzes verletzt worden war.
Die Beschwerde wurde deshalb im Januar 2025 als unbegründet abgewiesen. Das Gericht erkannte nach den veröffentlichten Berichten weder eine unzulässige Einflussnahme auf den fertigen Beitrag noch eine ausreichende Drohkulisse rund um das Interview.
Veränderung ihres Aufgabenbereichs
Nach dem Interview veränderte sich Sagmeisters berufliche Situation. Nach ihrer Darstellung durfte sie kaum noch aktuelle Wirtschaftsbeiträge gestalten und wurde stattdessen überwiegend mit der Vorbereitung oder Überarbeitung von Nachrufen beschäftigt.
Große Nachrichtenredaktionen halten vorbereitete Nachrufe auf bekannte Persönlichkeiten bereit. Dadurch können sie im Fall eines Todes schnell und sachlich berichten. Diese Arbeit gehört grundsätzlich zum normalen Redaktionsbetrieb.
Sagmeister sah jedoch ein Problem darin, dass eine solche Aufgabe ihre frühere aktuelle Berichterstattung weitgehend ersetzt habe. Sie empfand die Veränderung als Degradierung und als Reaktion auf ihren Widerstand beim Ministerinterview. Der ORF bestritt, sie aus einem unzulässigen Grund benachteiligt zu haben.
Warum der Konflikt immer größer wurde
Sagmeister ging rechtlich gegen die Veränderung ihres Tätigkeitsbereichs vor. Noch bevor der Streit vollständig geklärt war, sprach der ORF eine Kündigung aus.
Dadurch wurde aus einem internen redaktionellen Konflikt ein öffentlicher Arbeitsrechtsfall. Medien berichteten über mögliche politische Einflussnahme, den Schutz von Redakteurinnen und den Umgang eines öffentlich-rechtlichen Senders mit kritischen Mitarbeitern.
Die gegensätzlichen Darstellungen blieben bestehen. Sagmeister verband ihre beruflichen Nachteile mit ihrem Widerstand gegen das Interview. Der ORF erklärte hingegen, seine arbeitsrechtlichen Entscheidungen seien sachlich und dienstrechtlich begründet gewesen.
Die Kündigungen und Gerichtsverfahren
Die erste Kündigung durch den ORF
Sonja Sagmeister focht ihre erste Kündigung vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien an. Sie argumentierte, dass die Kündigung mit ihrem widerständigen Verhalten rund um das Kocher-Interview zusammenhing.
Das Gericht gab ihr in erster Instanz recht. Es bewertete die Kündigung als unrechtmäßige Motivkündigung. Damit war gemeint, dass die Kündigung wegen eines Verhaltens ausgesprochen worden sei, das arbeitsrechtlich geschützt war.
Der ORF legte gegen die Entscheidung Berufung ein. Im November 2025 bestätigte jedoch auch das Oberlandesgericht Wien, dass die erste Kündigung unrechtmäßig erfolgt war. Die Berufung des ORF gegen das erstinstanzliche Urteil war damit nicht erfolgreich.
Weshalb die Gerichtsentscheidungen unterschiedlich wirkten
Auf den ersten Blick kann es verwirrend erscheinen, dass Sagmeister vor dem Arbeitsgericht gewann, ihre Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht aber abgewiesen wurde. Die Entscheidungen behandelten jedoch unterschiedliche Fragen.
Das Bundesverwaltungsgericht prüfte, ob das ORF-Gesetz durch Vorgaben zum Interview oder durch die spätere Behandlung Sagmeisters verletzt worden war. Es kam zu dem Ergebnis, dass eine solche Verletzung nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte.
Die Arbeitsgerichte untersuchten dagegen das Motiv der Kündigung. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass die erste Kündigung wegen Sagmeisters widerständigem Verhalten unrechtmäßig war. Eine arbeitsrechtlich unzulässige Kündigung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass zugleich jeder behauptete Verstoß gegen das ORF-Gesetz bewiesen wurde.
Die zweite Kündigung von Sonja Sagmeister
Im Oktober 2025 sprach der ORF eine weitere Kündigung aus. Der Sender erklärte, es gehe um neue dienstliche Pflichtverletzungen und um die Wahrung eigener Ansprüche.
Sonja Sagmeister widersprach diesen Vorwürfen und kündigte an, auch gegen die zweite Kündigung rechtlich vorzugehen. Der ORF betonte, sowohl die erste als auch die zweite Kündigung seien aus seiner Sicht aus sachlichen Gründen erfolgt.
Bis zum Stand dieses Artikels vom 29. Juli 2026 ist in den öffentlich zugänglichen Berichten kein rechtskräftiger Abschluss des Streits über die zweite Kündigung dokumentiert. Deshalb sollte klar zwischen dem bestätigten Urteil zur ersten Kündigung und dem noch nicht abschließend öffentlich geklärten zweiten Vorgang unterschieden werden.
Zeitleiste des Falls Sagmeister ORF
| Zeitpunkt | Ereignis |
|---|---|
| Oktober 2022 | Interview mit Wirtschaftsminister Martin Kocher |
| Danach | Streit über Interviewvorgaben und Aufgabenverteilung |
| 2023 | Sagmeister geht gegen die Veränderung ihrer Tätigkeit vor |
| September 2023 | Erste Kündigung durch den ORF |
| Dezember 2024 | Arbeitsgericht bewertet die erste Kündigung als unrechtmäßig |
| Januar 2025 | Bundesverwaltungsgericht weist die ORF-Gesetz-Beschwerde ab |
| Oktober 2025 | ORF spricht eine zweite Kündigung aus |
| November 2025 | Oberlandesgericht bestätigt die Unrechtmäßigkeit der ersten Kündigung |
| Mai 2026 | Sagmeister bewirbt sich um die ORF-Generaldirektion |
| Juni 2026 | Teilnahme am Hearing zur ORF-Spitze |
| 12. Juni 2026 | Clemens Pig wird zum neuen ORF-Generaldirektor gewählt |
| Juli 2026 | Bewerbung für „Audience und Plattformen“ wird bekannt |
Was bedeutet der Fall Sagmeister für die Pressefreiheit?
Journalistische Unabhängigkeit beim ORF
Journalistische Unabhängigkeit bedeutet, dass Redaktionen ihre Themen, Fragen und Bewertungen nach journalistischen Kriterien auswählen. Politiker, Unternehmen oder andere einflussreiche Personen dürfen ihre eigene Position erklären, sollten aber nicht bestimmen können, welche kritischen Fragen gestellt werden.
In der täglichen Arbeit ist die Grenze nicht immer einfach zu erkennen. Vor einem Interview werden häufig das allgemeine Thema, der Termin und die mögliche Länge besprochen. Solche organisatorischen Absprachen sind normal.
Problematisch kann es werden, wenn Gesprächspartner einzelne Fragen ausschließen, kritische Nachfragen verhindern oder eine Redaktion nur als Plattform für vorbereitete Botschaften benutzen wollen. Journalistinnen müssen deshalb zwischen notwendiger Vorbereitung und unzulässiger Einflussnahme unterscheiden.
Fallbeispiel: Ein vorbereitetes Ministerinterview
Angenommen, ein Ministerium bietet einem Fernsehsender ein Interview zum Thema Arbeitsmarkt an. Die Pressestelle möchte, dass nur neue Beschäftigungszahlen besprochen werden.
Die Redaktion darf dieses Thema aufnehmen. Sie muss aber frei entscheiden können, ob auch Fragen zu Arbeitslosigkeit, Kritik an einer Maßnahme oder zu anderen aktuellen Entwicklungen gestellt werden.
Im Fall Sagmeister konnte sie laut der gerichtlichen Bewertung zusätzliche Fragen stellen und den Beitrag journalistisch gestalten. Deshalb erkannte das Bundesverwaltungsgericht keine nachgewiesene Verletzung ihrer Unabhängigkeit bei der Beitragsgestaltung.
Die Arbeitsgerichte bewerteten jedoch die spätere Kündigung anders. Sie sahen das Motiv der ersten Kündigung als unzulässig an. Der Fall zeigt damit, dass redaktionelle Freiheit und arbeitsrechtlicher Schutz zwar zusammenhängen, rechtlich aber getrennt geprüft werden können.
Bedeutung für einen öffentlich-rechtlichen Sender
Der ORF hat einen besonderen öffentlichen Auftrag. Er soll umfassend informieren, unterschiedliche Meinungen berücksichtigen und unabhängig von Parteien, Regierungen und wirtschaftlichen Interessen arbeiten.
Deshalb wird ein Konflikt innerhalb des ORF stärker beachtet als eine gewöhnliche Auseinandersetzung in einem privaten Unternehmen. Wenn eine erfahrene Journalistin nach Kritik an einem Interviewauftrag andere Aufgaben erhält und später gekündigt wird, entstehen Fragen über die Kultur innerhalb der Redaktion.
Diese Fragen bedeuten nicht automatisch, dass jeder öffentlich geäußerte Vorwurf bewiesen ist. Sie zeigen jedoch, weshalb Transparenz, klare Regeln und wirksame Schutzmöglichkeiten für Redakteurinnen wichtig sind.
Im November 2025 wurde der Fall zudem in einer parlamentarischen Anfrage behandelt. Darin wurden die Degradierung, die Kündigung und mögliche Einflussnahmen thematisiert. Eine parlamentarische Anfrage ist kein Gerichtsurteil, zeigt aber die politische und öffentliche Bedeutung der Angelegenheit.
Sonja Sagmeister als Kandidatin für die ORF-Spitze
Bewerbung um die ORF-Generaldirektion
Im Mai 2026 gab Sonja Sagmeister bekannt, dass sie sich um die ORF-Generaldirektion bewirbt. Sie trat als unabhängige Kandidatin an und verband ihre Bewerbung mit der Forderung nach Reformen.
Ihr Motto lautete „Anecken statt Anbiedern“. Damit wollte sie zeigen, dass Journalismus ihrer Ansicht nach kritisch sein und auch gegenüber mächtigen Personen unbequeme Fragen stellen muss.
Sagmeister präsentierte ein Fünf-Punkte-Programm gegen politische Absprachen, Postenschacher und sogenannte Hof-Berichterstattung. Gleichzeitig forderte sie mehr Mitbestimmung für Redaktionen und ein stärkeres Beteiligungsrecht des Publikums.
Das Fünf-Punkte-Programm von Sagmeister
Sagmeister schlug unter anderem ein Themen- oder Beschwerdetelefon für das Publikum vor. Außerdem wollte sie Interventionsversuche innerhalb von Redaktionen sichtbarer machen und einzelnen Journalisten die Einberufung von Redakteursversammlungen erleichtern.
Teilnahme am ORF-Hearing
Zunächst war nicht sicher, ob Sagmeister am Hearing teilnehmen durfte. Unabhängige Kandidaten benötigten die Unterstützung mindestens eines Mitglieds des ORF-Stiftungsrats.
Sie erhielt öffentliche Unterstützung von mehreren Persönlichkeiten, darunter der frühere EU-Kommissar Franz Fischler und der ehemalige Diplomat Wolfgang Petritsch. Schließlich wurde Sagmeister gemeinsam mit der früheren ORF-Managerin Petra Höfer nachnominiert.
Am 11. Juni 2026 stellten sich insgesamt neun Personen dem Hearing. Jede Kandidatin und jeder Kandidat erhielt Zeit für eine Präsentation und musste anschließend Fragen des Stiftungsrats beantworten. Sagmeister präsentierte als letzte Bewerberin ihr Konzept.
Ergebnis der ORF-Generaldirektorenwahl
Clemens Pig gewann die Wahl bereits im ersten Wahlgang. Er erhielt 21 von 35 Stimmen und damit die notwendige Mehrheit.
Johannes Larcher erhielt sechs Stimmen, Markus Breitenecker vier, Lisa Totzauer drei und Kathrin Zierhut-Kunz eine Stimme. Sonja Sagmeister und mehrere weitere Kandidaten erhielten keine Stimme.
Pig soll den ORF für fünf Jahre führen. Obwohl Sagmeisters Kandidatur ohne Stimme endete, brachte sie ihre Forderungen nach unabhängigerem Journalismus, transparenter Personalpolitik und stärkerer Bürgerbeteiligung in die öffentliche Diskussion.
Aktueller Stand und mögliche Zukunft beim ORF
Bewerbung für „Audience und Plattformen“
Nach der Wahl zur ORF-Generaldirektion bewarb sich Sonja Sagmeister Medienberichten zufolge für die neue Direktion „Audience und Plattformen“. Die Bewerbungsfrist für die vier zentralen Direktionen und neun Landesdirektionen endete Mitte Juli 2026.
Der Bereich „Audience und Plattformen“ beschäftigt sich voraussichtlich damit, wie der ORF sein Publikum über Fernsehen, Radio, Webseiten, Apps und Streamingangebote erreicht. Dabei können auch Nutzerbedürfnisse, Reichweite, digitale Angebote und die Weiterentwicklung von ORF ON eine Rolle spielen.
Neben Sagmeister wurden für diesen Bereich weitere bekannte Namen genannt. Dazu gehören die amtierende ORF-Programmdirektorin Stefanie Groiss-Horowitz und der Medienberater Matthias Settele. Der ORF veröffentlichte jedoch keine vollständige offizielle Bewerberliste.
Wann wird über die ORF-Direktionen entschieden?
Die Bestellung der neuen Direktorinnen, Direktoren und Landesdirektionen ist für den 11. August 2026 geplant. Der künftige Generaldirektor Clemens Pig wirkt am Auswahlverfahren mit und legt dem Stiftungsrat seine Vorschläge vor.
Nach Berichten soll das Verfahren mehrere Stufen umfassen. Bewerbungen werden geprüft, geeignete Personen kommen auf eine engere Liste und werden zu Gesprächen eingeladen. Die endgültigen Bestellungen erfolgen durch den ORF-Stiftungsrat.
Ob Sagmeister tatsächlich zu den engeren Kandidaten gehört oder die Direktion erhält, war am 29. Juli 2026 noch nicht bekannt. Ihre Bewerbung zeigt jedoch, dass sie trotz der langjährigen Auseinandersetzung weiterhin Interesse an einer verantwortlichen Aufgabe im ORF hat.
Wie ist ihr aktueller Beschäftigungsstatus?
Der arbeitsrechtliche Status von Sonja Sagmeister ist nicht einfach zusammenzufassen. Die erste Kündigung wurde in zwei Instanzen als unrechtmäßig bewertet.
Der ORF sprach danach jedoch eine zweite Kündigung aus, gegen die Sagmeister ebenfalls vorgehen wollte. Da zu diesem zweiten Vorgang kein öffentlich dokumentierter rechtskräftiger Abschluss vorliegt, sollte sie nicht ohne Erklärung als regulär beschäftigte ORF-Mitarbeiterin bezeichnet werden.
Viele Medien sprechen von einer ehemaligen ORF-Journalistin oder früheren ORF-Wirtschaftsredakteurin. Gleichzeitig besteht weiterhin ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Sender und nun auch eine Bewerbung für eine ORF-Führungsfunktion.
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Fazit zu Sagmeister und dem ORF
Die Geschichte hinter „Sagmeister ORF“ verbindet eine lange journalistische Karriere mit einem komplizierten Arbeits- und Medienrechtsstreit. Sonja Sagmeister war unter anderem Wirtschaftsredakteurin, „Zeit im Bild“-Journalistin sowie EU- und NATO-Korrespondentin in Brüssel.
Der Konflikt begann mit einem Interviewauftrag für den damaligen Wirtschaftsminister Martin Kocher. Sagmeister sah darin einen problematischen Einfluss auf ihre journalistische Arbeit, während der ORF eine rechtswidrige Einschränkung bestritt.
Das Bundesverwaltungsgericht stellte keinen nachgewiesenen Verstoß gegen das ORF-Gesetz fest. Die Arbeitsgerichte erklärten die erste Kündigung jedoch als unrechtmäßig, weil sie nach ihrer Bewertung wegen Sagmeisters widerständigem Verhalten ausgesprochen worden war.
Ihre Bewerbung um die ORF-Generaldirektion blieb ohne Stimme. Dennoch machte sie ihr Reformprogramm öffentlich und nahm am offiziellen Hearing teil. Nach der Wahl von Clemens Pig bewarb sie sich Medienberichten zufolge um die Direktion „Audience und Plattformen“.
Damit ist der Fall noch nicht vollständig abgeschlossen. Sowohl die weitere berufliche Rolle Sagmeisters als auch die Entscheidung über die neue ORF-Direktion waren zum Stand vom 29. Juli 2026 noch offen.
Häufige Fragen zu Sagmeister und dem ORF
1.Wer ist Sonja Sagmeister?
Sonja Sagmeister ist eine österreichische Journalistin und langjährige frühere ORF-Mitarbeiterin. Sie arbeitete unter anderem in der Wirtschaftsredaktion der „Zeit im Bild“ sowie als EU- und NATO-Korrespondentin in Brüssel.
2.Warum kam es zum Streit zwischen Sonja Sagmeister und dem ORF?
Der Konflikt begann nach einem Interview mit dem damaligen Wirtschaftsminister Martin Kocher im Jahr 2022. Sagmeister kritisierte mögliche Vorgaben für das Gespräch und sah ihre journalistische Unabhängigkeit gefährdet.
3.Wurde Sonja Sagmeister vom ORF gekündigt?
Ja, der ORF sprach zwei Kündigungen aus. Die erste Kündigung wurde vom Arbeits- und Sozialgericht sowie vom Oberlandesgericht Wien als unrechtmäßig bewertet, während der Streit über die zweite Kündigung noch nicht abschließend geklärt war.
4.Wollte Sonja Sagmeister ORF-Generaldirektorin werden?
Ja, Sonja Sagmeister bewarb sich 2026 um die ORF-Generaldirektion. Sie trat mit dem Motto „Anecken statt Anbiedern“ an, erhielt bei der Wahl jedoch keine Stimme.
5.Arbeitet Sonja Sagmeister heute noch beim ORF?
Ihr endgültiger Beschäftigungsstatus ist öffentlich nicht eindeutig geklärt. Nach ihrer Kandidatur für die ORF-Spitze bewarb sie sich außerdem für die Direktion „Audience und Plattformen“.